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Lehnswesen

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Abhängigkeiten und Oberhoheiten

Plantagenets und Kapetinger

Nach nicht wenigen Umschwüngen und Stunden des Ruhms, die im 9. Jahrhundert in der Regierungszeit von Nominoé gipfelten, hatte sich die Bretagne den Regeln des Lehnswesens beugen müssen, also dem Gesetz der Oberhoheit. Auf diese Weise hatte sie im 12. Jahrhundert die englische, oder vielmehr normannische, Vormundschaft der Plantagenets ertragen; im 13. Jahrhundert dagegen erlebt sie die völlige Abhängigkeit, durch die Entscheidung des französischen Königs Philipp-Auguste, der 1213 sein Herzogtum Bretagne einem seiner Kapetinger Vetter, nämlich Pierre de Dreux zuteilt, der kein Bretone, sondern Franze war. Jean-Pierre Leguay und Hervé Martin, zwei hervorragenden Kennern des bretonischen Mittelalters, zufolge, »entdeckten«« Pierre und sein Gefolge aus französischen Beratern ein gegen die Außenwelt verschlossenes, isoliertes, rurales Land, mit noch unausgereiften Institutionen« Eine Beschreibung, die vermuten läßt, dass die bretonische »Altertümlichkeit in der Tat auf eine recht lange Geschichte zurückblicken kann.

Aber dank der von den Herzögen geführten Politik, um sich so weit wie möglich vom langen französisch-englischen und französisch-französischen Konflikt, dem sogenannten Hundertjährigen Krieg, entfernt zu halten, und dank einer verbissenen Arbeit, behauptete die Bretagne eine Selbständigkeit, die immer mehr einer Unabhängigkeit glich, auf der Grundlage eines relativen wirtschaftlichen Wohlstands, unterstützt durch die Einrichtung von für die damalige Zeit recht modernen Institutionen.

Aus diesem im übrigen empfindlichen Fortschritt wollte eine bestimmte nationalistische Hagiographie ein Wirtschaftswunder machen, indem sie aufzeigte, dass die Bretagne sich selbst überlassen, außerhalb einer Fremdherrschaft, sich als fähig erweisen würde, all ihre Rückstände wettzumachen, denn sie hatte dies bereits auf so brillante Weise getan, dass zur Zeit des Vereinigungsvertrags von 1532 in Paris gesagt wurde: »Die Bretagne ist Peru für Frankreich.«