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An der Grenze

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Papierkram und sonstige Scherereien

Zöllner sind auch nur Menschen – außer in der Schweiz?

Vorsicht mit Tabak, Alkohol und Frettchen

Bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten genügen ein gültiger Personalausweis oder der Reisepaß, selbst wenn dieser seit weniger als fünf Jahren abgelaufen sein sollte. Minderjährige, die mit den Eltern reisen und keinen Personalausweis besitzen, müssen im Reisepaß eines Elternteils eingetragen sein.

Autoreisende benötigen einen (nationalen) Führerschein – hätten wir uns fast gedacht! – und einen KFZ-Schein. Die Grüne Karte (internationale Versicherungsbestätigung) wird zwar nur von jenen Staatsbürgern verlangt, die aus Nicht-EU-Staaten kommen, sei aber auch EU´lern empfohlen. Wer nicht Eigentümer seines fahrbaren Untersatzes ist, führt besser eine Vollmacht mit, um sich nicht falschen Verdächtigungen auszusetzen.

Apropos »notwendige Papiere« – paßt zwar nicht so ganz hierher, erweist sich jedoch als höchst nützlich: ein kleiner Vorrat an Toilettenpapier für die Reise. Daran hapert´s in Italien nämlich gewaltig.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Vom grenzenlosen Europa sind wir noch meilenweit entfernt. Diese Feststellung gilt besonders für den Alpentransit durch die Schweiz, bisher noch EU-Abstinenzler; aber auch für Reisen im Binnenbereich der Unterzeichner des »Schengener Abkommens« existieren Richtmengen für die Wareneinfuhr. Während die Paßkontrollen an den Binnengrenzen weitgehend abgeschafft sind und längst Gras auf den Zöllnerhäuschen wuchert, scheinen sich die Kontrollen an den Außengrenzen eher zu verschärfen.

Transit über die Alpen

Seit dem EU-Beitritt Österreichs, dem damit verbundenen Wegfall der Grenzkontrollen und dem Inkrafttreten des Binnenmarkts dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs zollfrei nach Österreich eingeführt werden. Die in den EU-Richtlinien angegebenen Richtmengen, deren Überschreitung ein Anhaltspunkt für gewerbliche Nutzung sein könnte, sind im Zweifelsfall an der Grenze zu erfragen.

Anders sieht die Sache beim Transit durch die Schweiz aus (EU-Außengrenze!): auch harmlose Urlauber sollten hier brav auf die Herren Zöllner hören. Bei einem Warenwert bis zu 1000 Fränkli dürfen die zwar durchwinken; angemeldet werden muß aber immer, sobald man über 200 Glimmstengel, 50 Zigarren, 2 l Wein (!) oder 1 l Schnaps mitführt (Zwischenfrage: wozu zum Teufel sollen wir Wein nach Italien mitschleppen, wo dieser dort leichter zu bekommen ist als unbedenkliches Trinkwasser?). Ist die Ware mehr als 1000 Franken wert oder hegt der Zöllner Zweifel an der privaten Nutzung derselben, so muß ein Deposit in Landeswährung hinterlegt werden, das auf dem Transitschein als Zollabgabe eingetragen wird. Bei der Ausreise gibt´s das Geld dann zurück – sofern sich die Ware nicht in blauen Dunst oder sonstwas aufgelöst hat ...

Gegenstände des persönlichen Bedarfs ...

... dürfen selbstverständlich zollfrei nach Italien eingeführt werden. Die Richtmengen, deren Überschreitung ein Anhaltspunkt für gewerbliche Nutzung sein könnte, liegen laut EU-Richtlinien bei 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l geisthaltige Zwischenerzeugnissen (z.B. Campari), 90 l Wein und 110 l Bier – macht elf Kästen à zwanzig Flaschen! Auch für unsere bayrischen Durschtel ein respektabler Vorrat.

Haustiere ...

... heißen eigentlich deshalb so, weil man sie tunlichst zu Hause lassen sollte. Wer Hund oder Katze die Strapaze dennoch nicht ersparen möchte, besorge sich beim Tierarzt ein Tollwut-Impfzeugnis.

Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muß seit dem 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Paß nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Paß muß dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muß mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Paß eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muß der Paß den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.

Realistischerweise passiert an der Grenze allerdings gar nix. Übrigens: in Österreich sind Maulkorb und Leine mitzuführen! Bei manchen Vierbeinern wären diese Accessoires freilich auch zu Hause angebracht.