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Zoll

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Zollbestimmungen

Regelungen für zollfreie Einfuhr sehr streng

Einreisebestätigung sorgfältig aufbewahren

Auskünfte hinsichtlich der Zollbestimmungen bei der Einreise nach Tunesien erhält man bei den Vertretungen des tunesischen Fremdenverkehrsamtes (siehe Adressen) und beim Auswärtigen Amt. Der tunesische Zoll nimmt es sehr genau. Bereits im Flugzeug hat man einen Fragebogen auszufüllen. Einzelreisende, die noch kein Hotelzimmer reserviert haben, sollten einfach irgendein Hotel in der Stadt angeben, um nur ja kein Mißtrauen zu erwecken. Die Einreisebestätigung sorgfältig aufbewaren, sie muß bei der Ausreise wieder abgegeben werden.

Das Gepäck wird in jedem Fall kontrolliert. Zollfrei eingeführt werden dürfen 2 Fotoapparate und 1 Videokamera, 1 Audiogerät, 1 Radio, 1 Laptop, 1 Fernglas, Sport- und Campingausrüstung (Schlauchboot und Fahrrad). Von Personen über 16 - 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400g Tabak, 1 Ltr Alkohol über 25 % und 2 Ltr Alkohol unter 25 %, 1/4 l Parfüm und 1 l Eau de Toilette. Im Zweifelsfall sollten mitgeführte Gegenstände im Paß registriert werden, um ihre Wiederausfuhr zu garantieren.

Strengstens verboten ist die Einfuhr von Rauschgift, Pornographie, Gold (ausgenommen Schmuck zum persönlichen Gebrauch), Waffen (Ausnahme bei Jagdwaffen, für die besondere Bestimmungen gelten) sowie Sprechfunkgeräte jeder Art (auch CB-Funk). Die Ausfuhr von Antiquitäten bedarf einer staatlichen Genehmigung. Von allen anderen im Land gekauften höherwertigen Gegenständen sollte man sicherheitshalber die Rechnung und die Umtauschquittung der für den Kauf benötigten Barmittel für den Zoll aufbewahren.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice

Referat 040

11013 Berlin

Tel.: 030-5000 2000

www.auswaertiges-amt.de