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Recht und Arbeit

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Arbeitsrecht - Änderungen durch die "legge Biagi"

Legge Biagi

Bereits vor zwei Jahren wurden durch den von vielen Seiten hochgeschätzten Staatssekretär Biagi eine umfassende und einschneidende Reform des Arbeitsrechtes eingeleitet. Biagi musste seine Reformvorschläge mit dem Leben bezahlen. Er wurde in Bologna unweit seiner Wohnung erschossen. Die von ihm auf den Weg gebrachten Reformen sind seit Jahresbeginn in Gesetzesform gegossen worden. Hier die wichtigsten Änderungen:

Projektverträge und co.co.co

Schon bisher konnten die Firmen mit ihren Arbeitnehmer befristete Verträge abschließen, die collaborazioni coordinate e continuative, kurz co.co.co. Die Reformgesetze Biagis schaffen diese Vertragsform nicht ab, sondern ergänzen und erweitern sie durch die Möglichkeit der Projektverträge. Nun können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Zusammenarbeit für ein oder mehrere - größere oder kleinere - Projekte vereinbaren. Der Vertrag legt die Inhalte und Ziele der Projekte fest. Die Dauer des Projektes darf ein Jahr nicht überschreiten. Bei Verzögerungen ist jedoch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit möglich.

Verträge zur Einarbeitung - contratto di inserimento

Diese Verträge dienen der Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und lösen die bisherigen Ausbildungs- und Arbeitsverträge (contratto di formazione e lavoro) ab. Diese Vertragsform hat vor allem die Gruppen im Blick, bei denen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt besondere Probleme macht, also Langzeitarbeitslose, Arbeitslose über 45 Jahren, Bewerber mit Behinderungen, Berufsrückkehrer/innen und andere. Der Arbeitnehmer arbeitet während der Laufzeit des Vertrages (maximal drei Jahre) zu relativ geringen Kosten für den Arbeitgeber. Dieser verpflichtet sich, 60 Prozent der "Auszubildenden" nach Abschluss der Einarbeitungsphase mit einem unbefristeten Vertrag zu übernehmen. Der Vertrag beschreibt die Lernziele und legt einen individuellen Ausbildungsplan fest.

Job on call

Arbeitslose können verpflichtet werden, sich auf Abruf - "on call" - für bestimmte Aufträge von Arbeitgebern bereit zu halten. Der Arbeitgeber muss seinen Bedarf rechtzeitig direkt bei seinem Vertragspartner ankündigen. Lehnt der Arbeitslose die Angebote ab, kann er seinen Anspruch auf - das relativ niedrige - Arbeitslosengeld verlieren. Das Programm ist vor allem für Arbeitslose unter 25, bzw. über 45 Jahren geplant und soll die Integration ins Berufsleben erleichtern.

Apprendistato - Praxis für die Ausbildung

Die deutsch-italienischen Wörterbücher übersetzen "apprendistato" mit "Lehre, Ausbildung". Und doch sollten beide Begriffe nicht gleichgesetzt werden, denn ein "apprendistato" gibt es in drei Varianten:

  • als Ausbildungszeit für Jugendliche nach Abschluss der Schulpflicht
  • als Weiterbildungsphase für junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren und
  • als eine Art Traineeprogramm, das zu einer regional oder staatlich anerkannten Berufsbezeichnung führt.

Zeitarbeit wird erleichtert

Die Zeitarbeit, die sich in den vergangenen Jahren auch in Italien fest etabliert hat, ist nun auch in den Branchen Bau und Landwirtschaft möglich.

Weitere Infos:
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali

Via Veneto, 56

I - 00100 Roma

Tel. +39 / 06 / 481611

www.welfare.gov.it