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Markenschutz

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Schutz von Marken und Herkunftsbezeichnungen

Essen und Trinken - Napoletanische Pizza

Gütesiegel bei Pizza Napoletana und anderen Waren

Muß der Schwarzwälder Schinken aus dem Schwarzwald sein, das Lübecker Marzipan aus Lübeck und die Frankfurter Würste aus Frankfurt?

Wissen wir nicht, aber die Italiener werden wegen der international verbreiteten Markenpiraterie und Klonerei ihrer Schuhe, Möbel und der Usupierung ihrer Herkunftsbezeichnungen empfindlich.

Kürzlich gelang es ihne die "Pizza Napoletana" durch ein Gütesiegel über die Brüsseler Kommission zu sichern. Erfolge gab es vorher schon mit den Käse-Sorten "Grana Padano" und "Parmigiano Reggiano", ferner mit dem Schinken "Prosciutto di Parma". Bedingung ist, dass die Waren nicht nur im Erzeugungsgebiet hergestellt, sondern auch dort weiterverarbeitet und verpackt werden.

Auch italienische Keramik ist gesetzlich geschützt. Die Regierung versucht so die durch billige Imitate ausgelösten Absatzeinbußen aufzuhalten, Billigeinfuhren zu verhindern und ferner die Qualität zu wahren, denn sonst würden viele Erzeugnisse mit wohlklingenden italienische Namen ihr Prestige verlieren.

Vorläufer dieser Schutzverordnungen gibt es einige. So versuchte das Großherzogtum Toskana schon 1716 unter Cosimo III. Grenzen für das Anbaugebiet des Chianti zu ziehen, aber erst 1984 war der Rotwein endlich nach Grenzen, Rebsorten und Alter der zur Lese freigegebenen Rebstöcke geschützt.