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Einreise

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Einreise

Visabestimmungen

Ein gültiger Reisepaß ist für die Einreise nötig, bis auf weiteres aber kein Visum mehr. Die Visumfreiheit gilt für Deutsche und Schweizer - seit dem 1. Oktober 1991 auch für Österreicher - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, über die man bei Botschaften und Konsulaten Näheres erfährt. Hier nur soviel:

– Der Reisepaß - zugelassen sind jene der BRD (grün), der Europäischen Gemeinschaft (rot) muß eine Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts aufweisen.

– Möglich sind Urlaubs-, Geschäfts- und Transitreisen. Wer in den USA studieren oder vorübergehend arbeiten möchte, benötigt nach wie vor ein Visum. Darüber hinaus müssen Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltsberechtigung weiterhin ihre „Grüne Karte“ (Alien Registration Card) vorlegen. Die Visumsfreiheit gilt nicht für Austauschbesucher und Au-Pairs!

Aufpassen beim Flugschein!

Folgende Einreisebedingungen sind einzuhalten:

– Man muß mit einem Reiseunternehmen in die USA einreisen, das dem Pilotprogramm zur Visumbefreiung angeschlossen ist (eine Auflistung dieser sog. „signatory carriers“ ist bei jedem Konsulat erhältlich). Nur die Einreise in die USA muß mit dem Vertragsunternehmen erfolgen.

– Reisende müssen im Besitz eines gültigen Rückflug- oder weiterführenden Scheins sein. Eine Rückflugkarte kann eine einfache oder kombinierte sein, die den Reisenden in die Staaten befördert und von dort weiterführt; und zwar an einen Ort außerhalb der USA, ausgenommen die angrenzenden Territorien von Kanada, Mexiko sowie die benachbarten Inseln Saint Pierre, Miquelon, Kuba, Dominikanische Republik, Haiti, Bermudas, die Bahamas, Jamaica, die Inseln über und unter dem Winde (Wind- und Leeward), Trinidad, Martinique und andere britische, französische und niederländische Territorien oder deren Besitzungen, die innerhalb der Karibik liegen bzw. an diese angrenzen.

– Wer ohne Visum eingereist ist, darf sich nicht länger als neunzig Tage in den Vereinigten Staaten aufhalten. Stand-by und offene Rückflugscheine können zwar für die visumfreie Einreise benutzt werden, es liegt dann allerdings in der Verantwortung des Reisenden sicherzustellen, dass die Ausreise auch wirklich innerhalb neunzig Tagen erfolgt.

Auch ein Visum für die Einreise auf dem Landweg, also über Kanada oder Mexiko ist nicht mehr erforderlich. Wer auf direktem Wege in die USA fliegt, bekommt ein Formular zum Ausfüllen in die Hand gedrückt, das zu einer visafreien Einreise nach Kanada oder Mexiko bzw. für die Wiedereinreise in die USA berechtigt.

Sollte jemand nach der ersten Einreise Ausflüge nach Kanada, Mexiko oder in die Karibik unternehmen, so darf der Gesamtaufenthalt neunzig Tage nicht überschreiten.

Formblatt I-791

Das „Informationsblatt für das Pilotprogramm zur Aufhebung der Visumspflicht“ (man schlage uns nicht für dieses Bürokratenkauderwelsch) muß zur Einreise ohne Visum ausgefüllt und unterschrieben werden. Ausgehändigt wird es entweder bei Kauf des Flugscheins oder bevor man sich an Bord von Flugzeug (oder Schiff) begibt. Es kann aber auch bereits durch Reisebüros ausgehändigt werden, so dass man das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt nur noch zur Kontrolle am Flughafen mitzubringen braucht.

Wer benötigt ein Visum?

Von der Visafreiheit ausgeschlossen sind beispielsweise Diplomaten oder Regierungsbeamte auf Dienstreise (eine sozioprofessionelle Kategorie, die sich unter unserer Leserschaft ständig weiter ausdehnt), Studenten, die in den USA ein Studienprogramm absolvieren, Journalisten in offizieller Mission, Au-Pairs, Teilnehmer an Austauschprogrammen aber auch Verlobte amerikanischer Staatsbürger, die in den USA heiraten möchten - man kann ja nie wissen.

Wer sich über neunzig Tage in den USA aufhalten muß, weil er beim besten Willen nicht ausreisen kann, sollte sich umgehend an das nächstgelegene Büro der amerikanischen Einwanderungsbehörde (Immigration and Naturalization Service) wenden.

Warum die Einreise verweigert werden könnte

Manchen Leuten wird vom Gesetz her die Einreise in die USA untersagt, es sei denn, ein Visum und eine Sondergenehmigung werden im voraus eingeholt. Sehen wir uns den Personenkreis einmal näher an: da ist die Rede von ehemaligen oder Immer-noch-Mitgliedern einer „kommunistischen Vereinigung oder Ähnlichem“. Oder von solchen Zeitgenossen, die sich in den Jahren 1933-1945 die Finger schmutzig gemacht hatten, natürlich mit Ausnahme derer, die der CIA nach Kriegsende gerade gut gebrauchen konnte. Ungern gesehen werden ferner Personen, die an einer „schwerwiegenden ansteckenden Krankheit oder einer psychischen Erkrankung leiden“, die „geistig unterentwickelt sind“, die „wegen einer Straftat oder eines Verbrechens festgenommen oder verurteilt wurden“, die „rauschgiftsüchtig sind oder mit Drogen handeln“ - sowas tut man aber auch wirklich nicht! - und die „innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen worden sind (erbärmliches Deutsch; wie wär´s mit: des Landes verwiesen wurden?) oder denen innerhalb des letzten Jahres die Einreise verweigert wurde“ (Zitat Ende). Aus dem gleichen Grund niemals etwaige Arbeitslosigkeit ausplaudern. Ebenso hat der Antragsteller ausreichende finanzielle Mittel für die beabsichtigte Reise nachzuweisen, ohne bezahlte Arbeit annehmen zu müssen. Man begegnet dem Antragsteller ansonsten sofort mit Skepsis.

Keinerlei Schutzimpfung ist vorgeschrieben. Nützlich ist der Internationale Studentenausweis, der auch in den USA häufig zu Preisermäßigungen berechtigt. Auskünfte beim örtlichen Studentenwerk, beim Asta oder beim

– Deutschen Studentenwerk (DSW): Weberstr. 55, D-53113 Bonn, T. 0228-269060, Fax 26 90 630