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Zollbestimmungen

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Zollbestimmungen

Richtlinien der Zollfahndung

Einfuhr

Es gelten keine Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Was darunter zu verstehen ist, wird in Richtlinien genau aufgelistet: 800 Zigaretten, 200 Zigarren, 400 Zigarillos, 1 kg Tabak, außerdem 4 l Spirituosen, 20 l Zwischenerzeugnisse, 90 l Wein und 110 l Bier.

Wohl bekomm`s!

Kraftfahrzeuge können für zunächst drei Monate zollfrei eingeführt werden. Sollte das Land mit einem anderen Verkehrsmittel verlassen werden, so ist dies der nächsten Zollbehörde zu melden. Von Bedeutung ist dies z.B., wenn die Ente irgendwo den Geist aufgegeben hat oder der Wagen wegen eines Unfalls zurückgeführt werden muß. Aber auch hier ist natürlich klar: seitdem die Zöllner den Einreisenden (aus EG-Ländern) keinen Stempel mehr in den Paß drücken, gibt es herzlich wenig Möglichkeiten, die Fristen auch tatsächlich zu überprüfen. Nähere Auskünfte bei der Zollfahndungs- und Überprüfungsstelle für Autos in Athen, od. Amvrosiou Fratzi 14, Neos Kosmos, T. 922 730 7, 922 731 5. Wer seinem nationalen Automobilclub angehört, wird sich in der Regel nicht um den Papierkram kümmern müssen. Für kleinere Motor- und Segelboote gelten dieselben Bestimmungen; für dickere Pötte gibt´s ein Transitlog, das auf unbestimmte Zeit verlängert werden kann.

Ausfuhr

Antiquitäten und Kunstgegenstände dürfen grundsätzlich nicht ausgeführt werden, es sei denn, es handle sich um Nachbildungen, wie sie beispielsweise im Nationalmuseum in Athen, od. Totsitsa 1, feilgeboten werden. Wer also beim Tauchen eine olle Tonscherbe findet, liefere sie besser ab. Die Griechen sind da seit Lord Elgins »Andenkentourismus« für das British Museum verdammt empfindlich.

Tiere

Wenn der Dackel oder ein anderes armes Viech unbedingt auch Urlaub machen und im Auto braten muß, so ist ein internationaler Impfpaß mit amtstierärztlichem Gesundheitsattest und Tollwutimpfbescheinigung in englischer oder französischer Sprache vorzulegen. Die Impfungen dürfen nicht länger als ein Jahr und nicht weniger als fünfzehn Tage vor der Einreise zurückliegen. Nicht vergessen, das Tier zur Entschädigung für die Strapazen ab und zu feste zu knuddeln.