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Reiseverkehr

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Einreise und Ausreise

Visum

Zollbestimmungen und Sicherheitshinweise

Alle Einreisenden benötigen einen mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass, genügend Geldmittel für den Aufenthalt und ein gültiges Rückreiseticket.

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt, sofern man aus einem Risikogebiet einreist.

Wer innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterreist und den Transitraum nicht verlässt, benötigt ein Transitvisum. Gewöhnlich wird es bei Einreise und Vorlage gültiger Dokumente ausgestellt..

Aufenthaltsgenehmigung: Diese ist vor der Abreise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu beantragen falls der Aufenthalt länger als drei Monate ist.
Visa: Für Bürger eines EU-Mitgliedsstaates nicht erforderlich.
Einreise mit Kindern: Deutsche, Österreicher und Schweizer: Eintrag der Kinder in den Reisepass eines Elternteils oder eigener Reisepass. Für Kinder gelten jeweils dieselben Visumsbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visaarten, Kosten und Gültigkeit

Touristen- und Geschäftsvisum.

Nicht erforderlich für folgende Länder: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz

Für einen touristischen bzw. einen geschäftlichen Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) erhalten Bürger dieser Staaten bei Einreise auf den Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport einen "Entry Permit":

Antragstellung: Persönlich oder per Post beim Konsulat.
Bearbeitungszeit: Ungefähr vier Wochen.

Benötigte Unterlagen

  • (a) Adresse des Hotels/der Unterkunft zur Vorlage am Flughafen
  • (b) zwei Passfotos
  • (c) Reisepass und Kopie
  • (d) internationale Impfbescheinigung gegen Gelbfieber (falls die Einreise aus einem Risikogebiet erfolgt)
  • (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben über Reisezweck und -dauer sowie eine Bestätigung, dass die Aufenthaltskosten von der Firma getragen werden.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter und adressierter Umschlag sowie der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizufügen.

Ausreisegebühren: Sind üblicherweise in den Rückflugtickets enthalten.

Zollbestimmungen:

Einfuhr:

Für Reisende über 16 Jahre:

Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak

alkoholische Getränke: 1 Liter Spirituosen, 2 Liter Wein oder Bier

1/4 Liter Eau de Toilette/Parfüm.

Pflanzen, Tiere und Lebensmittel erfordern eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Agriculture and Natural Resources and the Environment, Port Louis/Mauritius, für erstere ferner ein Pflanzengesundheitszeugnis (vom Pflanzenschutzamt am Herkunftsort). Außerdem ist es verboten Zuckerrohr, frische Früchte, Setzlinge, Drogen, Sprengstoff, Waffen, Ausrüstung zum Harpunenfischen und manche Medikamente einzuführen.

Wer Medikamente mitnehmen muss, sollte sie in der Originalverpackung lassen und ein Rezept vom Arzt dabei haben, um den Besitz zu rechtfertigen.

Hinweis an Raucher, die selbst drehen: Ebenso ist es verboten, Zigarettenpapier einzuführen!!!

Tiere müssen bei Ankunft umgehend beim Zoll gemeldet werden, wobei sämtliche benötigten Gesundheitszertifikate und Impfbescheinigungen vorzulegen sind. Für Hunde und Katzen ist eine sechsmonatige Quarantäne vorgeschrieben, für Vögel und andere Tierarten bis zu zwei Monate.
Weiteres hierzu:

Division of Veterinary Services of the Ministry of Agriculture, Fisheries and Natural

Resources in Reduit.

Tel : 454-1016.

Für Tier- und Pflanzeninspektion und Einfuhrerlaubnis:

Agricultural Services in Reduit.

Tel: 454-1016.
Ausfuhr:

Es dürfen nicht mehr als 350 Rupien ausgeführt werden.

Bei Mitbringseln aus der Tier- und Pflanzenwelt ist Vorsicht geboten, da es zwar erlaubt ist, einiges auszuführen, aber nicht unbedingt, es im Heimatland wieder einzuführen. Viele Korallen, Muscheln und Andenken tierischer/pflanzlicher Herkunft unterliegen dem Artenschutz. Um böse Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden und empfindlichen Strafen aus dem Weg zu gehen, belässt man Flora und Fauna an Ort und Stelle und begnügt sich stattdessen mit der großen Auswahl anderweitiger Souvenirs. Wer dennoch auf seine Muscheln besteht, dem sei geraten, sich vor Abreise nach den gängigen Artenschutzregeln zu informieren um auf Nummer sicher zu gehen. Ferner gibt die ICUN eine rote Liste der gefährdeten Arten heraus: http://www.iucnredlist.org (englisch).
Sicherheitshinweise

Momentan gibt es keine besonderen Sicherheitshinweise für dieses Land. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen sollten jedoch eingehalten werden. Wertsachen nicht herumliegen lassen, Zimmer abschließen, Geld und Papiere nah am Körper tragen, usw.

Desweiteren sollten kritische Bereiche gemieden werden, da auch kriminelle Übergriffe auf Touristen nichts ungewöhnliches sind. Insbesondere wird vor Taschendieben auf den Märkten gewarnt.