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Reiseverkehr

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Einreise und Ausreise

Visum

Zollbestimmungen und Sicherheitshinweise

Alle Einreisenden benötigen einen mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass mit mindestens einer freien Seite.

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird bei Einreise verlangt.

Wer innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterreist und den Transitraum nicht verlässt, benötigt kein Transitvisum.

Registrierungskarte: Ist bei der Einreise zu beantragen. Zwei Passfotos notwendig.
Aufenthaltsgenehmigung: Diese ist vor der Abreise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu beantragen.
Visa: Erforderlich für alle EU-Länder.
Einreise mit Kindern: Deutsche, Österreicher und Schweizer: Eintrag der Kinder in den Reisepass eines Elternteils oder eigener Reisepass.

Für Kinder gelten jeweils dieselben Visumsbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visaarten, Kosten und Gültigkeit

Touristen- und Geschäftsvisum.
Deutschland:

25€ (Aufenthalt bis drei Monate, einmalige Einreise)

60€ (Aufenthalt bis sechs Monate, mehrmalige Einreise)
Österreich:

45€ (Aufenthalt bis drei Monate, einmalige Einreise)

80€ (Aufenthalt bis sechs Monate, mehrmalige Einreise)

100€ (Mehrmalige Einreise innerhalb von 12 Monaten)
Schweiz:

30 CHF (Aufenthalt bis drei Monate, einmalige Einreise)

75 CHF (Aufenthalt bis sechs Monate, mehrmalige Einreise)

15 CHF (Gruppenvisum pro Person)

Antragstellung: Persönlich oder per Post beim Konsulat
Bearbeitungszeit: In der Regel 48 Stunden in Bern, 24 Stunden in Berlin (persönlich) bzw. ca. zwei Wochen bei Beantragung auf dem Postweg.

Benötigte Unterlagen

(a) vier Antragsformulare. (b) vier Passfotos. (c) Reisepass. (d) Gebühr / Zahlungsbeleg / Buchungsbestätigung. (e) internationale Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben über Reisezweck und -dauer sowie eine Bestätigung der Firma über die Deckung der Aufenthaltskosten.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter und adressierter Umschlag sowie der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizufügen.

Ausreisegebühren: Keine.

Zollbestimmungen

Erlaubte Menge an zollfreien Gütern:

400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 454 g Tabak.

1,14 Liter Spirituosen und 1,14 Liter Wein.

227 ml Parfüm

Sicherheitshinweise

In nördlichen Regionen Ghanas wurde vor Stammeskonflikten gewarnt. Berichte zur aktuellen Situation sollten im Vorfeld eingeholt werden. Ferner sollte die Teilnahme an Demonstrationen unterlassen werden. Im allgemeinen gilt Ghana als sicher, aber trotzdem sind die gängigen Sicherheitshinweise zu beachten. So sollte man sich vor Taschendieben und Trickbetrügern in acht nehmen. In Osu, Jamestown und Nima wird davon abgeraten, nachts alleine herumzuwandern. Gepäckstücke sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen und persönliche Daten wie Nummern, Passwörter oder ähnliches an niemanden weitergereicht werden.