Burka
Burka-Verbot in Italien?
Gericht gibt gläubiger Muslimin Recht
Die Lega Nord mag keine Schleier
Gläubige Mosleminnen, die von Kopf bis Fuß verschleiert auf die Straße gehen, sind italienischen Ordnungshütern ein Dorn im Auge. Doch nicht alle teilen deren Auffassung.
Ein Gericht in Treviso hat beschlossen, dass man eine Burka tragende Frau nicht bestrafen dürfe. Das Gericht bezeichnete eine Klage gegen eine Moslemin, die in Treviso angezeigt worden war, weil sie verschleiert auf der Straße ging, als gesetzeswidrig. Der Burka könne aus religiösen Gründen getragen werden
Italien beschäftigt sich mit der Frage der verschleierten Mosleminnen, nachdem im vergangenen Jahr eine zum Islam übergetretene Italienerin in Drezzo am Comer See eine Geldstrafe erhalten hatte, weil sie verschleiert auf die Straße ging.
Die mit einem Marokkaner verheiratete 34-Jährige hatte sich mit dichtem Schleier im Rathaus und an einer Bushaltestelle gezeigt. Beide Male verhängten Polizisten je 41 Euro Bußgeld. Die Polizisten konnten sich dabei auf ein Dekret aus dem Jahr 1931 berufen. Danach dürfe man sich in der Öffentlichkeit nicht so stark verschleiern, dass das Gesicht nicht mehr zu erkennen ist. Es handelt sich also um eine Art von Vermummungsverbot.
Die Burka, die Mosleminnen von Kopf bis Fuß bedeckt, sei in der Öffentlichkeit in Italien verboten, weil die Person dadurch nicht zu identifizieren sei, betonte der Minister für die Beziehungen zum Parlament, Carlo Giovanardi, kürzlich. Auch andere italienische Gemeinden wollten sich an Drezzo ein Beispiel nehmen und burka-tragende Frauen bestrafen. Insbesondere Giancarlo Gentilini aus Treviso, der als "Hardliner" der Lega Nord gilt, macht dabei Sicherheitsbedenken geltend.
Der Mailänder Imam Abu Imad lobte das Urteil des Gerichts in Treviso. Wenn Frauen die Freiheit hätten, halb nackt herumzulaufen, dann sei es absurd, ihnen andererseits das Tragen einer Burka zu verbieten.
August 2005