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„Drive Away“ und Verkehrsregeln

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Allgemeines von A-Z

„Drive Away“ und Verkehrsregeln

Per »Drive-Away«

Drive Aways suchen junge Leute über 21 Jahren zur Überführung von Privatpersonen gehörenden Autos, die selbst nicht die Zeit zum Fahren haben. Auf diese Weise kutschiert man also mit ein wenig Glück mit dem Cadillac durchs Land. Dass der Andrang der Bewerber - zumal im Sommer - groß ist, wen wundert´s? Um einen Auftrag zu ergattern, erkundige man sich am besten täglich bei den entsprechenden Firmen. Sobald eine passende Tour geboten ist, sollte man sich vormerken lassen, um sich dann zwecks Vertragsabschlusses sofort auf die Socken zu machen. Hier noch ein paar Ratschläge:

Sauber gewaschen und frisch gekämmt kommt man natürlich immer gut an. Wer hätt´s gedacht?
Eine Kaution ist zu hinterlegen, die bei Übergabe des Wagens erstattet wird.
Benzinkosten und etwaig anfallende Autobahngebühren gehen zu Lasten des Überführers. Häufig ist aber zumindest die erste Tankfüllung umsonst.
Das Mitnehmen von Anhaltern ist vertraglich in der Regel ausgeschlossen.

Meist sind Route und Überführungszeitraum vorgegeben, lassen aber durchaus Spielraum für ein paar individuelle Schlenker. Wer einen Wagen von Toronto nach Vancouver bringen soll, kann natürlich nicht noch einen Abstecher über den Großen Sklavensee einlegen.

Anschriften der Drive-Aways unter »Nützliche Adressen« oder in den kanadischen »Gelben Seiten«.

Verkehrsregeln

Wichtig sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen: - seit Kanada das metrische System eingeführt hat in Kilometer pro Stunde: 50 km/h innerorts, 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf der Autobahn. Funktioniert komischerweise in Kanada, trotz der gewaltigen Entfernungen. Auch ist uns bisher nicht zu Ohren gekommen, dass deshalb die Wirtschaft zusammengebrochen wäre ...

Schulbusse: wenn ein Schulbus hält, um Kinder ein- oder aussteigen zu lassen, geht die Warnblinkanlage an und auf der Fahrertür des Busses leuchtet ein Schild »STOP/ARRET« auf. Das bedeutet, dass alle Autos, ob sie von vorne oder von hinten kommen, halten müssen, bis sich die Warnblinkanlage wieder beruhigt. Dies ist auch der Fall, wenn gar keine Kinder zu sehen sind (»... the law is the law!«). Nichtbeachtung kann verdammt teuer werden und gilt wie in den USA als schwerer Verkehrsverstoß, bei dem die Ordnungsmacht überhaupt keinen Spaß versteht.

Rechtsabbiegen bei Rot: grundsätzlich erlaubt, sofern nicht anders gekennzeichnet, was aber in den wenigsten Fällen so sein wird. Man muß nur anhalten, um sich zu versichern, dass die Kreuzung frei ist.

Drinking and driving: never! Zumal öffentlicher Alkoholkonsum in ganz Amerika verpönt ist. Gerade wenn man mit dem Auto unterwegs ist, sollte man die Finger von dem Zeugs lassen. Die kanadische Polizei fackelt nicht lange und nimmt einen angetrunkenen Fahrer über Nacht in Gewahrsam. So etwas könnte bei der Wiedereinreise noch nach Jahren Probleme bereiten. Offiziell liegt die Promillegrenze wie bei uns bei 0,8.

Trucks: diese chromblitzenden Ungeheuer fahren wie verrückt und scheinen keine Geschwindigkeitsbegrenzung zu kennen. Wenn man sie einmal im Nacken hat, lassen sie sich nicht abschütteln, auch nicht bei 90-100 km/h und mehr. Kurz: man wird gejagt wie ein Hase. Mit der riesigen Kühlerhaube im Rückspiegel und dem Gedanken an die Tonnen, die sich da bewegen, ist es mit dem Landschaftsgenuß jedenfalls vorbei.



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