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Camping

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Zeltplätze

Schlafen Sie gut!

Meist in reizvoller Lage: an einem See, Fluß oder direkt am Meer. Hunderte von Zeltplätzen sind über das Land verteilt. Auch die bescheidensten gut ausgestattet: mit Koch- und (seltener) Grillstellen, sanitären Anlagen (Dusche, WC) und Waschmaschinen. Manche Plätze verlangen gesalzene Gebühren, sind aber immer noch preisgünstiger als JHs. Die praktischen »Campingausweise« sind für wenig Geld auf jedem Campingplatz erhältlich und werden häufig verlangt.

Die gut ausgestatteten Zeltplätze in den Randgebieten der Großstädte verlangen pro Stellplatz 8-12 Euro. Im Preis enthalten sind ein Zelt (für vier bis fünf Personen), Parkplatz für Auto oder Wohnwagen und Benutzung sämtlicher Einrichtungen (Küche, Duschen, Toiletten usw.). Auf den meisten Plätzen lassen sich Bungalows oder Hütten mieten. Von der Minimalausstattung (Tisch und Betten) bis zum komfortablen Ferienhaus (mit Küche, Bad, Terrasse usf.) ist für zwei, vier oder sechs Personen alles vertreten. Kostenpunkt pro Nacht bei zwei bis vier Personen: 3-5 Euro. Wenn man zu viert mit einem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, rentiert sich das eher als die JH.

Auch Campingplätze sind je nach Komfort in drei Kategorien eingeteilt. Die erstklassigen besitzen eine eigene Cafeteria, vermieten Fahrräder oder Boote/Kanus und sind mit elektrischen Vorrichtungen für Wohnwagen und -mobile versehen. Da hält man sich gerne ein paar Tage auf. Rund 200 Zeltplätze, am blauweißen Schild mit Zelt in einem C zu erkennen, sind dem Finnischen Fremdenverkehrsverband angeschlossen. In Richtung Norden werden die Zeltplätze wilder und liegen oft mitten im Grünen. Entsprechend minimal der Komfort. Vor der Abreise sollte man sich vom Finnischen Fremdenverkehrsamt eine Broschüre über die Zeltplätze (»Günstig übernachten«) zusenden lassen.

Wildes Campen ist kein Zuckerschlecken. Viele Gebiete sind sumpfig und entsprechend von Mücken verseucht. Man muß auf alle Fälle eine geeignete Creme dabei haben. An anderen Orten trifft man auf Höfe (die Bauern sprechen kaum Englisch!) oder auf Ferienwohnungen, deren Bewohner zu Recht Wert auf ihre Ungestörtheit legen. Grundsätzlich ist eine Genehmigung des Grundbesitzers einzuholen, was auch fürs Feueranzünden gilt.