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Im Krankheitsfall

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Im Krankheitsfall ...

An apple a day keeps the doctor away

... bewährt sich in Dänemark das bei der Krankenkasse zu Hause erhältliche EG-Formular »E-111«. Die staatliche dänische Krankenversicherung deckt die Kosten für alle Touristen aus EG-Ländern während eines vorübergehenden Aufenthalts im Falle plötzlicher Erkrankung, die umgehende Hilfeleistung erfordert. Mitglieder der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung haben somit ein Anrecht auf kostenlose ärztliche Behandlung und Erstattung von Arzt-, Zahnarzt- und Medikamentenkosten im gleichen Umfang wie Dänen auch. Wer nicht ausreichend abgesichert ist, sollte eine Reiseversicherung abschließen.

Alle Ausländer, die sich zeitlich begrenzt in Dänemark aufhalten, haben Anspruch auf kostenlose Krankenhausbehandlung im Falle plötzlicher Erkrankung oder unerwarteter Verschlimmerung eines chronischen Leidens. Der Rücktransport erfolgt allerdings auf eigene Kosten.