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Rechtliches

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Arbeitsrecht

Gesetzliche Bestimmungen

Arbeitsrecht

Auszüge aus Jobs in Spanien.

In der Verfassung verankerte Arbeitnehmergrundrechte sind u.a. das Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Streik und Beteiligung am Unternehmen sowie die Versammlungsfreiheit. Laut dem Gesetz über das Arbeitnehmerstatut (Ley del Estatuto de los Trabajadores, LET) hat der Arbeitnehmer neben dem Anspruch auf eine geeignete Tätigkeit bzw. angemessene Beschäftigung auch Anspruch auf berufliche Aus- und Weiterbildung, Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, Intimität und Würde sowie auf Arbeitsentgelt. Es besteht ein Diskriminierungsverbot bezüglich religiöser und politischer Zugehörigkeit, Rasse, Staatsangehörigkeit und Geschlecht.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 40 Wochenstunden, zudem müssen zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn wenigstens zwölf Stunden liegen. Neun Stunden Arbeitszeit pro Tag dürfen nicht überschritten werden, wenn nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung und unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten eine andere Regelung getroffen wurde. Minderjährigen ist es untersagt, mehr als 8 Stunden täglich zu arbeiten. Überstunden müssen binnen vier Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden, ein Überstundenzuschlag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Kalendertage pro Jahr; während dieser Zeit wird das Gehalt in voller Höhe gezahlt. Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur in Ausnahmefällen zulässig.


Oft sieht die Realität aber völlig anders aus. Es wird viele Stunden an sechs bis sieben Tagen die Woche gearbeitet, die gesetzlichen Bestimmungen werden einfach ignoriert. Aus Angst vor Arbeitsplatzverlust (die meisten Arbeitsverträge in Spanien sind befristet) nehmen viele Angestellte diesen Zustand hin. Teilzeitstellen in Spanien sind ausgesprochen selten; in den allermeisten Fällen wird in Vollzeit gearbeitet.
Der Mutterschaftsurlaub beträgt 16 Wochen, ...

Mindestlohn

In Spanien existiert ein Mindestlohn, der jährlich neu festgelegt wird (Salario Minimo Interprofesional, SMI). Im letzten Jahr betrug er 20 € pro Tag, 600 € pro Monat und 8.400 € pro Jahr. Im Vergleich zu Deutschland hinken die spanischen Arbeitnehmer mit ihrem Gehalt etwa dreißig bis vierzig Prozent hinterher.

Nebenjobs

In Spanien ist es weniger kompliziert als hierzulande, eine Nebenbeschäftigung auszuüben. Daneben ist es weder so einfach, noch so günstig wie in Deutschland, ein Gewerbe anzumelden ...