Parkmöglichkeiten

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Parkplätze, Parkhäuser und Garagen in Wien

Parkscheine und M-Parking

Verkehrsvorschriften

Parkhaus City – Stephansplatz 1
Tiefgarage Franz Josefskai – Morzinplatz 1
Garage Concordiaplatz – Concordiaplatz 4
Tiefgarage Rathauspark– Dr. Karl Luegerring
Garage Hoher Markt – Sterngasse 2
Garage Gonzagagasse – Gonzagagasse 4
Garage am Beethovenplatz – Beethovenplatz 3
TU - Tiefgarage – Operngasse 13
Intercontinentalgarage – Am Heumarkt 2
Tiefgarage Karlsplatz – Matiellistr. 2 - 4
Tiefgarage beim Theresianum – 4, Favoritenstraße 36
Türkenkugel - Tiefgarage – Mollardgasse 79
Parkhaus Stiftgasse – Stiftgasse 7 - 9
Parkgarage Am Messeplatz – Am Messeplatz 1
Parkshop – U 4, Meidling 12, Schönbrunnerstraße 230
Parkplatz Schönbrunn – Schönbrunner Schloßstraße / Grünbergstraße
Tiefgarage Ekazent – 13, Eduard Kleingasse 21
Garage am Spitz – Franz Jonasplatz
Garage im ES - Floridsdorf – Angererstraße 2 - 6

Bei flächendeckenden Kurzparkzonen in Wien ist zwischen zwei Regionen zu unterscheiden:

Im 1. Bezirk gilt von Montag bis Freitag (werktags) jeweils von 9 bis 19 Uhr eine Parkdauer von 1,5 Stunden.

Im 2. bis 9. und 20. Bezirk gilt von Montag bis Freitag (werktags) jeweils von 9 bis 20 Uhr eine Parkdauer von 2 Stunden.

Parkscheine für gebührenpflichtige Kurzparkzonen sind an folgenden Stellen erhältlich:

* in Trafiken

* sämtlichen Vorverkaufsstellen

* bei Fahrscheinautomaten an zentral gelegenen Stationen der U - Bahnen und Wiener Linien.


* bei ARBÖ und ÖAMTC

In Wien ist auch das M-Parking möglich, was bedeutet, dass man Parkscheine per Handy buchen kann. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz eines Mobiltelefons (unabhängig vom Mobilfunkbetreiber) mit SMS-Funktion. Näheres dazu unter www.m-parking.at/wien.

Wem die zeitliche Begrenzung von Kurzparkzonen zu mühsam ist, dem sei das Kurzparken aber auch Dauer- / Nachtparken in Wiens Parkgaragen empfohlen.

Wem die zeitliche Begrenzung von Kurzparkzonen zu mühsam ist, dem sei das Kurzparken aber auch Dauer- / Nachtparken in Wiens Parkgaragen empfohlen. Genauer Überblick dazu unter www.wkw.at/garagen.

Tipp: bei den mit A (APCOA) gekennzeichneten Garagen besteht die Möglichkeit des Kurzparkens mit einer um zehn Prozent verbilligten Parkkarte, erhältlich bei vielen Trafiken (Tabakläden) in der Nähe von APCOA-Garagen, bei Banken und ÖAMTC-Dienststellen, Wert zwanzig Parkeinheiten. Die erste Stunde Parken kostet nur zwei Parkwerte, was um die Hälfte billiger ist als in den Kurzparkzonen.

Verkehrsvorschriften: die Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet beträgt 50 km/h, Hupverbot besteht generell in ganz Wien. Vom 15. Dezember bis zum 30. März ist in allen Straßen mit Straßenbahngleisen das Parken in der Zeit von 20. bis 5. Uhr früh verboten. Diese Vorschrift ist besonders bei Schneefall zu beachten, um die nächtliche Schneeräumung nicht zu behindern – Abschleppung droht! – wird aber ansonsten nicht so streng gehandhabt.

In Kurzparkzonen ist das Abstellen von Fahrzeugen nur mit Parkscheinen für die Dauer von maximal anderthalb Stunden gestattet. Die Kennzeichnung der Kurzparkzonen erfolgt durch Verkehrstafeln mit der Aufschrift »Kurzparkzone«, welche nur am Beginn und am Ende der Zone aufgestellt sind. Parkscheine gibt es bei den Vorverkaufsstellen der Wiener Verkehrsbetriebe in Tabaktrafiken sowie in den Filialen einiger Geldinstitute. Die Entwertung erfolgt durch Anzeichnen von Jahr, Monat, Tag und Uhrzeit.