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Geld & Erkrankungen

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Geldangelegenheiten und Krankheitsfall

Währung, Banken und Auslandskrankenscheine

Am 1.1. 2001 wurde auch im EU-Mitgliedsland Spanien der Euro eingeführt und hat so die vormalige Währung der »Peseta« abgelöst.

Ihren König Juan Carlos I ehren die Spanier auf den 1 und 2 Euro Münzen, der Schriftsteller Miguel Cervantes, Autor des weltberühmten Romans »Don Quijote« ist auf den 10-; 20 und 50-Cent Münzen zu sehen und die Kathedrale von Santiago de Compostella ist auf den 1- bis 5-Cent Stücken abgebildet.

In Spanien gibt es mehr als 30 Banken nationaler Präsenz und einige Regionalbanken. Die zwei größten sind die »BBVA« (Banco Bilbao Vizcaya Argentaria) und »Santander Central Hispano« (die auch Banesto einschließt).

Reisekasse

Unterkunft: als für schmale Geldbeutel erschwinglich dürfen Jugendherbergen, Zeltplätze und bestimmte Pensionen gelten, wo man keine 20 Euro pro Nase daläßt. Das Gros der Pensionen verlangt Übernachtungspreise zwischen 25 und 50 Euro (mit Dusche) pro Nase. Jenseits dieser Grenze beginnt unsere Kategorie »vornehmer« »nobel« »anspruchsvoller« usw. In Madrid, Großstädten allgemein und an touristischen Brennpunkten muß man allerdings einiges draufschlagen.

Verköstigung: wer sparsam Essen möchte, wird in keiner Tapas-Bar verhungern. Restaurants verlangen in etwa dasselbe wir im Nachbarland Frankreich, und da ist Essen gehen bekanntlich kein billiges Vergnügen. Bleiben für schmale Brieftaschen Märkte und Lebensmittelläden.
Autobahngebühren: Alle Autobahnstrecken sind gebührenpflichtig, zudem einige Tunnel und Brücken. Die Gebühren zählen zu den höchsten in Europa, pro 100 Autobahnkilometer sind etwa 8 Euro für Pkw fällig. Gebührenfreie Stadtautobahnen gibt es in Barcelona, Zaragoza, Madrid und Valencia, Girona und Tarragona. Gezahlt wird bar oder mit gängigen Kreditkarten.

Im Krankheitsfall

Bereits zu Hause sollte man sich bei seiner (gesetzlichen) Krankenkasse einen Auslandskrankenschein (»Formblatt E-111«) besorgen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen des deutsch-spanischen Versicherungsabkommens nämlich auch auf Spanien. Arztbelege zur Erstattung vorgestreckter Beträge bei der Krankenkasse einreichen.

Da die meisten spanischen Ärzte, vornehmlich in der Provinz, Bargeld lieben, sollte man bei längerem Aufenthalt zusätzlich den Abschluß einer Reisekrankenversicherung in Erwägung ziehen. Übrigens: bei den Krankenkassen sind auch für Spanien »Sprachhelfer«-Broschüren erhältlich, die im Krankheitsfall Mißverständnisse vermeiden helfen.