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Vorsicht beim Buchen von Pauschalreisen
Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Tipps von Verbraucherschützern
Wer sich rasch entscheidet, so werben Reiseveranstalter, kann mit einem großzügigen Frühbucherrabatt rechnen. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, sich zu schnell beeindrucken zu lassen.
Wichtig ist es, nicht nur den Preis sondern auch die Leistungen zu vergleichen (z.B. Hotelkategorie, Ausstattung oder Verpflegung). Der Preisunterschied lässt sich durch einen Qualitätsunterschied rechtfertigen; so kann zum Beispiel das Haupthaus einer Hotelanlage vier Sterne haben; ein Nebengebäude dagegen nur drei.
Hilfreich können dabei die Kundeninformationen sein, die ein Veranstalter neben der Preisliste gibt. Hier können z.B. Hinweise auf Bauarbeiten stehen, die zu einer Lärmbelästigung führen könnten. Zwar müsste der Kunde in dem Fall ein bis zwei Stunden Lärm am Tag hinnehmen; dauernder Baulärm hingegen lässt sich beanstanden. Verbraucherschützer raten deshalb Kunden, die auf einen solchen Hinweis stoßen, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass während der Reise nicht mit einer Lärmbelästigung zu rechnen ist.
Bei All-inclusive-Angeboten sollte der Kunde sich genau informieren, was genau im Preis enthalten ist. Wird ihm beispielsweise eine Tauchausrüstung zur Verfügung gestellt, muss er im Hotel nicht auch tatsächlich tauchen können. Vielleicht muss er bei der nächstgelegenen Tauchschule einen Kurs belegen und aus eigener Tasche dafür bezahlen.
Verbraucherschützer raten dazu, sich vor einer Anzahlung in jedem Fall einen sogenannten Sicherungsschein geben zu lassen. Dieser ist in den Buchungsunterlagen enthalten oder wird als gesondertes Papier ausgestellt und schützt den Kunden im Falle eines Bankrotts des Reiseveranstalters.
Bei Reisebuchungen im Internet sollte man das Angebot speichern oder ausdrucken, so dass sich die vereinbarten Leistungen jederzeit nachweisen lassen.
13. November 2006
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