interconnections
Home
Inhalt
Forum
Impressum
sitemap

HOME -> Aktuelles -> Archiv -> Urlaubsplaner -> Vorbereitung -> Reiserecht -> Gewalt

Working Holiday Kanada | AuPair-Buch | Jobben Weltweit | Miststücke | Auslandsbuch


ReiseTops.com/Gewalt
Loading

Kündigung wegen höherer Gewalt

§ 651 j

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Zurück / Weiter

Au-Pair | Jobs & Praktika Spanien | Ferienjobs, Praktika, Austausch - Frankreich



st
CMS & © interconnections | Verlag interconnections
BookTops.com