interconnections
Home
Inhalt
Forum
Impressum
sitemap

HOME -> Aktuelles -> Archiv -> Urlaubsplaner -> Vorbereitung -> Reiserecht -> Vertragsübertragung

Abenteuer Kanada | Au-Pair-Vermittler | Jobben Weltweit | Jobs & Work Experience London


ReiseTops.com/Vertragsübertragung

Vertragsübertragung

§ 651 b

(1) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Zurück / Weiter

Jobs auf Schweizer Bauernhöfen | Englisch Lernen | Übernachten Preiswert - USA mit Kanada



st
CMS & © interconnections | Verlag interconnections
BookTops.com