Die dänische Regierung steht momentan vor einem Problem, denn ein dort ansässiger Iraker ist mit zwei Frauen zugleich verheiratet. Er hatte sich große Verdienste für Dänemark erworben, weshalb ihn der Staat als Asylant aufnahm, selbstverständlich auch die zwei Gattinnen und drei Kinder. Wie jedoch sollen sie dies mit den Gesetzen vereinbaren, die Bigamie untersagen?
Die Behörden schlugen vor, sich von einer Frau scheiden zu lassen und die Beziehung privat weiterzuführen. Dies wünschen jedoch weder die Frauen noch er.
Nun wendet sich Dänemark an England, da der Iraker für dieses Land ebenfalls arbeitete. Die dortigen Gesetze akzeptieren Bigamie, die im Herkunftsland legal geschlossen wurde, was ja der Fall ist. Doch was tun, wenn London die Bitte ablehnt?
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